Durch Annas falsche Aussage, er habe das Signal rechtzeitig gestellt, wird er freigesprochen. Doch Annas Mitwisserschaft erzwingt ein Nachdenken nicht nur über juristische, sondern über die metaphysische Schuld. In die Debatte über diese sehr viel schwierigere Schuldfrage greifen in der letzten Szene sogar die Toten ein, auch der Lokomotivführer, der bei dem Zusammenstoß ums Leben kam.
Hudetz stellt sich am Ende zwar dem Gericht, doch verurteilt er sich selbst nicht; er spricht sich auch nicht frei, sondern überlässt das Urteil dem Jüngsten Gericht. Wie dies aussehen wird, darüber steht keinem Menschen ein Urteil zu: Der Mensch ist in ein Gewebe von psychologischen und gesellschaftlichen Zwängen eingesponnen, und je weiter diese Motivketten im dramatischen Verlauf verfolgt werden, desto undurchschaubarer werden sie.
Oper nach dem Schauspiel von Ödön von Horváth


